Einzelfragen der Förderung

Wenn klar ist, dass Studierende oder Schülerinnen und Schüler BAföG-berechtigt sind, tauchen oft weitere Fragen auf. Hier erfahren Sie, wie lange gefördert wird und was es mit der Altersgrenze auf sich hat, und erhalten Antworten auf weitere Praxisfragen.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Im Gesetz ist genau geregelt, wie lange Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Akademien oder Höheren Fachschulen BAföG erhalten können. Studierende können ab dem fünften Semester nur BAföG erhalten, wenn sie einen Leistungsnachweis vorlegen.

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein eigenes Förderungsinstrument innerhalb des BAföG und richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert haben.

Was bedeutet das sogenannte Flexibilitätssemester?

Ab Wintersemester 2024/25 können Studierende ein zusätzliches Semester BAföG-Förderung beziehen.

Gibt es BAföG auch nach einem Fachrichtungswechsel?

Die Förderung wird für eine andere Ausbildung nur weitergezahlt, wenn für den Fachrichtungswechsel ein wichtiger oder unabweisbarer Grund besteht. Gleiches gilt für den Ausbildungsabbruch.

Gibt es BAföG auch im Ausland?

Damit jede und jeder einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland.

Gibt es eine Altersgrenze?

Stand: Juli 2024

Grundsätzlich gilt: Wer BAföG erhalten möchte, darf bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.

Können mehrere Ausbildungen mit BAföG gefördert werden?

BAföG erhalten Studierende, Schülerinnen und Schüler für die Erstausbildung. Die Erstausbildung im Sinne des BAföG setzt sich zusammen aus der weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung und der berufsbildenden Ausbildung.

Was ist die Hilfe zum Studienabschluss?

Studierende, die ihr Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderungshöchstdauer beenden konnten, können sogenannte Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss entsprechend voll gegenüber dem Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die 77-Ratenregelung für den regulären BAföG-Darlehensanteil gilt hier nicht.

Wie funktioniert die Rückzahlung?

Stand: Juli 2024

Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden.

Das BAföG-Darlehen ist grundsätzlich zinslos und die Rückzahlungsbedingungen sind sehr sozial. Und: Niemand muss mehr als 77 Raten, aktuell 10.010 Euro zurückzahlen.