Ich studiere schon länger. Bekomme ich trotzdem einen Bildungskredit?

Der Bildungskredit kann grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind jedoch möglich.

Die Inanspruchnahme des Bildungskredites ist grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich.

Über das Ende des 12. Studiensemesters hinaus kann der Bildungskredit Auszubildenden an Hochschulen nur dann gewährt werden, wenn sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Prüfungsstelle ihnen bescheinigt, dass sie die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums abschließen können, oder wenn sie als Studierende der Humanmedizin das sogenannte Praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung zum letzten Abschnitt der ärztlichen Prüfung absolvieren.