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Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können den zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit zur Finanzierung ihrer Ausbildung erhalten, auch zusätzlich zum BAföG.
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Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht.
Das Programm sieht vor, dass der Bildungskredit monatlich im Voraus in Raten von 100, 200 oder 300 Euro durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausbezahlt wird. Andere Optionen sind jedoch möglich.
Berechtigt sind volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende, für die jeweils bestimmte Bedingungen gelten.
Den Bildungskredit können Deutsche sowie unter bestimmten Umständen andere Staatsangehörige erhalten.
Es besteht eine Altersgrenze von 36 Jahren.
Der Bildungskredit kann grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Unter bestimmten Umständen kann der Bildungskredit auch im Ausland gewährt werden.
Das Programm ist eine zusätzliche Hilfe und wird unabhängig vom BAföG gewährt.
Zuständig dafür ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Nach Bewilligung des Kredits schließen die Auszubildenden einen Kreditvertrag mit der KfW.
Der Bildungskredit muss nach einer Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier.