Verschuldungsängste verringern

Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch das Darlehen war. Die Regelrate für die Rückzahlung beträgt 130 Euro. Wer das Darlehen trotz allen Bemühens nicht tilgen konnte, ist nach 20 Jahren schuldenfrei.

Benjamin
© BMBF/berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler

Die weitaus meisten für ein Studium mit BAföG Geförderten bekommen mit einem Hochschulabschluss einen guten Job und sind in der Lage, ihre Rückzahlungsverpflichtung vollständig zu erfüllen. Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll aber auch nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein. Das System der Rückzahlungsobergrenze wurde im BAföG für Darlehensnehmende, die BAföG erstmalig ab dem 01.08.2019 erhalten haben, angepasst: Wer volle 77 Monatsraten oder im Rahmen einer Freistellung niedrigere Raten als 130 Euro getilgt hat, ist endgültig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch das Darlehen ursprünglich war. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG daher nach spätestens 6,5 Jahren abgeschlossen.

Und: Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens und Einhaltung aller Mitwirkungs- und Zahlungspflichten im Einziehungsverfahren binnen 20 Jahren nicht wenigstens in Höhe von 77 Raten tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld dann ebenfalls endgültig erlassen. Ein gesonderter Antrag gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ist hierfür nicht erforderlich. Die Prüfung erfolgt automatisch. Das Ergebnis wird per Bescheid mitgeteilt. 

Hinweis: Statt des verzinslichen BAföG-Bankdarlehen, z. B. als Hilfe zum Studienabschluss gibt es jetzt ein zinsloses Volldarlehen. Die Rückzahlungsobergrenze von 77 Monatsraten gilt für dieses Darlehen nicht. Das Darlehen unterliegt aber der bereits erwähnten Erlassmöglichkeit nach 20 Jahren.