Von Hanna, Max und Stefan: Beispiele für BAföG

Hier stellen wir Schülerinnen, Schüler und Studierende vor, die BAföG erhalten. Ihre Fälle zeigen beispielhaft, wie BAföG berechnet wird. Dies soll Ihnen helfen, Ihren eigenen Anspruch einzuschätzen.

Wichtig ist: Die Beispielrechnungen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen nicht die Beratung. Für die Klärung von Einzelfragen wenden Sie sich unbedingt rechtzeitig an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Zum besseren Verständnis

Wenn in den folgenden Beispielen von Einkommen oder Verdienst die Rede ist, handelt es sich um „Einkommen im Sinne des BAföG“, es geht also weder um das monatliche Brutto- noch Nettoeinkommen. Das „Einkommen im Sinne des BAföG“ kann überschlägig wie folgt ermittelt werden (z. B. bei einer Familie mit zwei Kindern, Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit):

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)4000,00 €
abzüglich 
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1200 Euro)100,00 €
 3900,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag  1433,33 Euro monatlich869,70 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag; Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III)335,87 €
Einkommen im Sinne des BAföG2694,43 €

Je nach Art und Höhe der Steuerfreibeträge und der Sozialpauschalen (z. B. Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG; Sozialpauschale für Nichtarbeitnehmer 38,8 %) kann das Bruttoeinkommen im Einzelfall erheblich höher sein, ohne dass sich dies auf das Ergebnis (Einkommen im Sinne des BAföG) auswirken muss.

Beispiele: So berechnet sich das BAföG

Ferdinand (19), Studienanfänger, zuhause wohnend, Eltern Wohngeld, Studienstarthilfe

Ferdinand (19) studiert im ersten Semester Biologie. Er ist bei seinen Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert und zieht für das Studium aus. Vor seinem Studienanfang hatte Ferdinand einen Ferienjob auf Minijobbasis, den er zum Studium fortführt. Seine Schwester besucht die 5. Klasse. Seine Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 20.400 Euro. Sein Vater arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkomme von 12.100 Euro. Ferdinands Eltern erhalten derzeit Wohngeld. Da Ferdinand im Monat vor beginn des Studium bei seinen Eltern wohnt und diese Wohngeld erhalten, beantragt er Studienstarthilfe und erhält 1.000 Euro. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.

Alexa (17), Berufsfachschülerin, auswärts wohnend

Alexa (17) möchte Fremdsprachenkorrespondentin werden. Alexa wohnt in einem Wohnheim. Sie ist beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Alexas Schwester Janina geht in die 8. Klasse und ihr Bruder Daniel (2) in den Kindergarten. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Beamter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 55.470 Euro. Er zahlt in eine Riester-Rente ein.

Olga (19), Studentin, Mutter selbständig

Olga (19) studiert im ersten Semester Physik und wohnt bei ihren Eltern. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro. Die Mutter hatte Einkünfte als selbständig Gewerbetreibende in Höhe von 29.000 Euro. Die Mutter ist freiwillig kranken- und pflegeversichert. Die Eltern haben keinen "Riester-Renten"-Vertrag abgeschlossen. Sie lassen sich steuerlich getrennt veranlagen. Olga verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 5.000 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 4.000 Euro.

Hanna (24), Studentin, auswärts wohnend

Hanna (24) studiert Medizin und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Alexander (18) wohnt bei den Eltern und absolviert eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Dafür erhält er eine monatliche Ausbildungsvergütung von 868 Euro. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 51.500 Euro. Sie zahlt in eine „Riester-Rente“ ein.

Marcel (28), Student, auswärts wohnend mit Nebenjob, und Maurice (22), Fachoberschüler

Marcel (28) studiert Maschinenbau im 6. Semester an einer Technischen Hochschule und wohnt in einer WG. Er verdient als studentische Hilfskraft monatlich 538 Euro (brutto) und führt eine „Riester-Rente“ fort, in die er zuvor bereits während seiner betrieblichen Berufsausbildung eingezahlt hat. Marcel ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert.

Max (24), Student, und Saskia (18), Gymnasiastin, beide auswärts wohnend, Eltern geschieden

Max (24) studiert Elektrotechnik an einer Fachhochschule. Er hat gemeinsam mit Kommilitonen eine Wohnung gemietet. Seine Schwester Saskia (18) besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden, beide als Arbeitnehmer tätig und beziehen für jeweils eines ihrer Kinder Kindergeld. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 37.350 Euro, die Mutter von 26.500 Euro. Vater und Mutter zahlen jeweils in eine „Riester-Rente“ ein. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.

Stefan (19), Student, auswärts wohnend, eigener Pkw

Stefan (19) studiert Mathematik im ersten Semester. Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Sein Bruder Fabian besucht die 5. Klasse des Gymnasiums. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.500 Euro, die Mutter von 18.000 Euro. Sie haben keinen „Riester-Renten“-Vertrag abgeschlossen. Stefan verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 2.500 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 14.500 Euro.

Louisa (23), Studentin, Stipendium, EU-Ausland

Louisa (23) studiert im 5. Semester Rechtswissenschaften und besucht für ein Jahr eine Universität in Frankreich. Sie wohnt bei einer Gastfamilie zur Miete. Außerdem hat sie Reisekosten von 360 Euro. Louisa erhält aufgrund ihrer guten Leistungen ein Stipendium in Höhe von 350 Euro im Monat, das von einer privaten Stiftung finanziert wird. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Louisas Schwester Eva geht in die 9. Klasse des Gymnasiums. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 43.200 Euro.

Matthias (22), Student, außereuropäisches Ausland

Matthias (22) studiert im 3. Semester Betriebswirtschaft und besucht für ein Jahr eine Universität in Japan. Er wohnt dort zur Miete bei einer Gastfamilie. Er hat Reisekosten von 2.200 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von insgesamt 5.000 Euro. Matthias ist grundsätzlich bei seinen Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Für seinen Auslandsaufenthalt in Japan hat er jedoch eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen. Seine Schwester Lea geht in die 9. Klasse der Realschule und wohnt noch zu Hause bei den Eltern. Seine Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 72.900 Euro. Sie zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sein Vater ist Hausmann.

Jan (34), Student, Masterstudiengang, eigenes Motorrad

Jan (34) hat einen Bachelor-Studiengang in Entsorgungstechnik an einer Fachhochschule abgeschlossen und seither bei der Firma EntsorgungsGmbH gearbeitet. Nun hat er nach 5 Berufsjahren einen Masterstudiengang in Versorgungs- und Entsorgungstechnik begonnen und wird elternunabhängig gefördert. Jan wohnt zur Miete und ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Jan besitzt ein Motorrad mit einem Zeitwert von 5.000 Euro und ein Sparbuch mit einer Einlage von 42.000 Euro.

Sebastian (29), Student, verheiratet, Kind

Nach seinem Hauptschulabschluss hat Sebastian (29) eine abgeschlossene Berufsausausbildung und vier Berufsjahre hinter sich. In den letzten Jahren hat er an einem Abendgymnasium das Abitur nachgeholt. Nun studiert er im zweiten Semester Informatik an einer Universität. Aufgrund seiner abgeschlossenen Berufsausbildung und der vierjährigen Berufstätigkeit wird er elternunabhängig gefördert. Sebastian bewohnt mietfrei mit seiner Frau und der gemeinsamen zweijährigen Tochter eine Wohnung, die seinen Eltern gehört. Er ist bei seiner Frau, die als Angestellte arbeitet, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Seine Frau hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro. Er selbst verdient mit einem Nebenjob monatlich 538 Euro (brutto) dazu Sebastians Ehefrau zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sebastian selbst hatte während seiner Berufsausbildung eine „Riester-Rente“ begründet und führt diese weiterhin fort.

Katharina (28), Studentin, verheiratet, 2 Kinder

Katharina (28) studiert im 4. Semester Anglistik und wohnt mit ihrem Mann und den zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete. Sie ist bei ihrem Mann, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt ist, familienversichert. Ihr Ehemann hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.840 Euro. Katharina besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 17.500 Euro. Der Vater von Katharina hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 33.250 Euro. Ihre Mutter ist nicht erwerbstätig.

Lea (22), Studentin, alleinerziehend, 1 Kind

Lea (22) studiert Psychologie und wohnt mit ihrer Tochter in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 38.345 Euro. Die Mutter arbeitet ebenfalls und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.000 Euro. Leas Bruder Finn geht in die 9. Klasse des Gymnasiums.

Sarah (24) und Tobias (28), leben zusammen, 1 Kind

Tobias (28) studiert im Master Medienmanagement und wohnt mit seiner Freundin und ihrem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Er ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Tobias besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 4.350 Euro und verfügt über ein Tagesgeldkonto mit einer Einlage in Höhe von 12.800 Euro. Außerdem verdient er mit einem Job als studentische Hilfskraft monatlich 960,00 Euro (brutto) dazu. Sein Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 66.400 Euro, seine Mutter ist nicht berufstätig. Sarah (24) studiert Lehramt und wohnt mit ihrem Freund und dem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern kranken- und pflegeversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 41.400 Euro, die Mutter von 26.200 Euro. Sarah und Tobias verständigen sich darüber, dass Sarah den Kinderbetreuungszuschlag für das gemeinsame Kind im Bedarfssatz zugerechnet bekommt.

Ammar (21), anerkannter Asylberechtigter

Ammar (21) kam vor einem Jahr ohne seine Eltern aus Syrien nach Deutschland. Nach Abschluss seines Asylverfahrens besitzt er nun den aufenthaltsrechtlichen Status als anerkannter Asylberechtigter. Er setzt sein Studium der Wirtschaftswissenschaften fort, wohnt in einem Studentenwohnheim und wird elternunabhängig gefördert. Ammar verdient in seinem Nebenjob 538 Euro (brutto) und ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Ammar erklärt, seine Eltern und seine beiden Geschwister leben noch in Syrien. Der Aufenthaltsort der Eltern ist nicht bekannt und kann auch nicht vom Amt für Ausbildungsförderung ermittelt werden. Aus diesem Grunde entfällt eine Anrechnung von Elterneinkommen.

Samira (19), anerkannte Asylberechtigte

Samira (19) kam mit ihren Eltern aus Syrien nach Deutschland. Sie studiert Business Management, hat einen Nebenjob mit einem Einkommen von 538 Euro monatlich und wohnt in einer WG. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert. Samira hat zwei Geschwister, die die 7. und 9. Klasse besuchen. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 19.260 Euro. Ihre Mutter arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 10.620 Euro.

Marie (19), Studentin, auswärts wohnend, Bruder mit Behinderung

Marie (19) studiert Lehramt und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Johann ist 4 Jahre alt. Der Grad seiner Behinderung beträgt 20, für ihn sind die Voraussetzungen des § 33b EStG (2) 2 erfüllt. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 62.500 Euro. Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag für Johann ist auf der Lohnsteuerkarte der Mutter eingetragen. Ihr wurde auf Antrag ein Härtefreibetrag (§ 25 (6) BAföG) in Höhe des in § 33b EStG ausgewiesenen Pauschbetrages gewährt. Die Mutter zahlt in eine „Riester-Rente“ ein.