Stefan (19), Student, auswärts wohnend, eigener Pkw
Stefan (19) studiert Mathematik im ersten Semester. Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Sein Bruder Fabian besucht die 5. Klasse des Gymnasiums. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.500 Euro, die Mutter von 18.000 Euro. Sie haben keinen „Riester-Renten“-Vertrag abgeschlossen. Stefan verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 2.500 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 14500 Euro.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Zeitwert Pkw | 2.500,00 € |
Sparbuch | 14.500,00 € |
Vermögen gesamt | 17.000,00 € |
abzüglich | |
Vermögensfreibetrag | 15.000,00 € |
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG) | 2.000,00 € |
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12) | 166,67 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen des Vaters | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 3.541,67 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 767,49 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
Einkommen der Mutter | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 1.500,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1.433.33 Euro monatlich | 312,20 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022) | 437,65 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3.324,32 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3.324,32 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2.540,00 € |
Grundfreibetrag für Fabian: | 770,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 14,32 € |
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für Fabian) | 7,88 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 6,44 € |
Bedarfssatz Stefan: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
nicht auswärts wohnend | 59,00 € |
534,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen | 166,67 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 6,44 € |
Förderungsbetrag | 360,89 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 361,00 € |
Stefan erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 361 Euro, davon 180,50 Euro als Zuschuss und 180,50 Euro als zinsloses Darlehen.
Förderung nach dem BAföG erfolgt nur soweit dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (sog. Subsidiaritätsgrundsatz). Anderweitig zur Verfügung stehen können diese Mittel nicht nur aus Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, sondern vor allem auch aus Unterhaltsleistungen von Personen, die dem Auszubildenden gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Ausbildungsförderung kann bei elternabhängiger Förderung entsprechend des Nachrangs der staatlichen Sozialleistung BAföG nur gewährt werden, wenn die Eltern nicht oder nicht in vollem Umfang zur Leistung von Unterhalt in der Lage sind.