Sebastian (29), Student, verheiratet, Kind
Nach seinem Hauptschulabschluss hat Sebastian (29) eine abgeschlossene Berufsausausbildung und vier Berufsjahre hinter sich. In den letzten Jahren hat er an einem Abendgymnasium das Abitur nachgeholt. Nun studiert er im zweiten Semester Informatik an einer Universität. Aufgrund seiner abgeschlossenen Berufsausbildung und der vierjährigen Berufstätigkeit wird er elternunabhängig gefördert. Sebastian bewohnt mietfrei mit seiner Frau und der gemeinsamen zweijährigen Tochter eine Wohnung, die seinen Eltern gehört. Er ist bei seiner Frau, die als Angestellte arbeitet, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Seine Frau hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro. Er selbst verdient mit einem Nebenjob monatlich 538 Euro (brutto) dazu Sebastians Ehefrau zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sebastian selbst hatte während seiner Berufsausbildung eine „Riester-Rente“ begründet und führt diese weiterhin fort.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommensdes aktuellen Kalenderjahres 2024) | 538,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1230 Euro) | 102,50 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1433,33 Euro monatlich | 97,12 € |
"Riester-Rente" | 6,94 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2024, Steuerklasse V) | |
- Einkommensteuer/Lohnsteuer | 0,00 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen von Sebastian (im Sinne des BAföG) | 331,45 € |
Grundfreibetrag | 353,00 € |
Einkommen von Sebastian (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages | -21,55 € |
anzurechnendes Einkommen von Sebastian | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahrs 2022) | 4.166,67 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 906,87 € |
"Riester-Rente" | 127,08 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer/Lohnsteuer | 358,17 € |
- Kirchensteuer | 16,38 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen der Ehegattin (im Sinne des BAföG) | 2.658,17 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag | |
- für sich selbst: | 1.690,00 € |
- für die Tochter: | 770,00 € |
Einkommen der Ehegattin (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 198,17 € |
abzüglich | |
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für sich selbst und 5% für die Tochter) | 108,99 € |
Anrechnungbetrag vom Einkommen der Ehegattin | 89,18 € |
Bedarfssatz Sebastian: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
bei den Eltern wohnend (Eigentumswohnung der Eltern) | 59,00 € |
Kinderbetreuungszuschlag * | 160,00 € |
694,00 € | |
abzüglich Anrechnungsbetrag vom eigenen Einkommen | 0,00 € |
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Ehegattin | 89,18 € |
Förderungsbetrag | 604,82 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 605,00 € |
Sebastian erhält Förderleistungen von monatlich 605 Euro.
Von diesen sind zur Ermittlung des rückzahlbaren Staatsdarlehens zunächst die160 Euro Kinderbetreuungszuschlag abzuziehen, verbleiben 445 Euro.
Diese werden je zur Hälfte zu 222,50 Euro als Zuschuss und als Staatsdarlehen gewährt.
Zu dem Zuschussbetrag von 222,50 Euro sind nun die 160 Euro Kinderbetreuungsschlag wieder hinzuzuaddieren, sodass Sebastian insgesamt 382,50 Euro als Zuschussbetrag und 222,50 Euro als Staatsdarlehen erhält.