Sarah (24) und Tobias (28), leben zusammen, 1 Kind

Tobias (28) studiert im Master Medienmanagement und wohnt mit seiner Freundin und ihrem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Er ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Tobias besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 4.350 Euro und verfügt über ein Tagesgeldkonto mit einer Einlage in Höhe von 12.800 Euro. Außerdem verdient er mit einem Job als studentische Hilfskraft monatlich 960,00 Euro (brutto) dazu. Sein Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 66.400 Euro, seine Mutter ist nicht berufstätig. Sarah (24) studiert Lehramt und wohnt mit ihrem Freund und dem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern kranken- und pflegeversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 41.400 Euro, die Mutter von 26.200 Euro. Sarah und Tobias verständigen sich darüber, dass Sarah den Kinderbetreuungszuschlag für das gemeinsame Kind im Bedarfssatz zugerechnet bekommt.

Berechnung Tobias

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Vermögens von Tobias im Sinne des BAföG:
Zeitwert Auto4.350,00 €
Tagesgeldkonto12.800,00 €
Vermögen gesamt17.150,00 €
abzüglich
Vermögensfreibetrag Tobias15.000,00 €
Vermögensfreibetrag für 1 Kind2.300,00 €
abzüglich Vermögensfreibetrag insgesamt17.300,00 €
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG)-150,00 €
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)0,00 €
Berechnung des Einkommens von Tobias im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024)960,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1.230 Euro)102,50 €
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich191,22 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse I)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen von Tobias (im Sinne des BAföG)666,28 €
abzüglich
Grundfreibetrag für sich selbst353,00 €
Grundfreibetrag für das Kind770,00 €
Einkommen von Tobias (im Sinne des BAföG) abzgl. des Grundfreibetrages-456,72 €
anzurechnendes Einkommen von Tobias0,00 €
Berechnung des Einkommens der Eltern von Tobias im Sinne des BAföG:
Einkommen des Vaters
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)5.533,33 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)100,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich1.211,63 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer687,00 €
- Kirchensteuer43,78 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Die Mutter von Tobias hat kein Einkommen
Einkommen der Eltern von Tobias (im Sinne des BAföG)3.490,92 €
Berechnung des Einkommens der Eltern von Tobias im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)3.490,92 €
abzüglich
Grundfreibetrag für die Eltern:2.540,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge950,92 €
Zusatzfreibetrag Eltern: 50%475,46 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen von Tobias475,46 €

Berechnung Sarah

Berechnung des Einkommens der Eltern von Sarah im Sinne des BAföG:
Einkommen des Vaters
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)3.450,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)100,00 €
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich747,05 €
"Riester-Rente"0,00 €
Einkommen der Mutter
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)2.183,33 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1200 Euro)100,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1433.33 Euro monatlich464,58 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022)691,57 €
Einkommen der Eltern von Sarah (im Sinne des BAföG)3.530,13 €
Berechnung des Einkommens der Eltern von Sarah im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)3.530,13 €
abzüglich
Grundfreibetrag für die Eltern:2.540,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge990,13 €
Zusatzfreibetrag Eltern: 50%495,07 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen von Sarah495,07 €

Berechnung der BAföG-Förderung

Berechnung des "BAföG" für Tobias
Bedarfssatz Tobias:
Grundbedarf Student475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
Zuschlag Krankenversicherung102,00 €
Zuschlag Pflegeversicherung35,00 €
992,00 €
abzüglich
Anrechnungbetrag vom eigenen Einkommen0,00 €
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen475,46 €
Förderungsbetrag516,54 €
Förderungsbetrag (gerundet)517,00 €

Tobias erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 517 Euro, davon 258,50 Euro als Zuschuss und 258,50 als zinsloses Darlehen.

Berechnung des "BAföG" für Sarah
Bedarfssatz Sarah:
Grundbedarf Studentin475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
Kinderbetreuungszuschlag *160,00 €
1.015,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen495,07 €
Förderungsbetrag519,93 €
Förderungsbetrag (gerundet)520,00 €

Sarah erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 520 Euro, davon sind 160 Euro Kinderzuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Vom restlichen Förderbetrag in Höhe von 360 Euro wird je die Hälfte in Höhe von 180 Euro als Zuschuss und als Darlehen gewährt.

Zu dem Zuschussbetrag von 180 Euro sind nun die 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag wieder hinzuzuaddieren, sodass Sarah insgesamt 340 Euro als Zuschussbetrag und 180 Euro als zinsloses Darlehen erhält.