Samira (19), anerkannte Asylberechtigte

Samira (19) kam mit ihren Eltern aus Syrien nach Deutschland. Sie studiert Business Management, hat einen Nebenjob mit einem Einkommen von 538 Euro monatlich und wohnt in einer WG. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert. Samira hat zwei Geschwister, die die 7. und 9. Klasse besuchen. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 19.260 Euro. Ihre Mutter arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 10.620 Euro.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Einkommens von Samira im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024)538,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1.230 Euro)
102,50 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich97,12 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen von Samira (im Sinne des BAföG)338,38 €
Grundfreibetrag353,00 €
Einkommen von Samira (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages-14,62 €
anzurechnendes Einkommen von Samira0,00 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen des Vaters
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)1.605,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich335,62 €
"Riester-Rente"0,00 €
Einkommen der Mutter
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)885,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro)100,00€
abzüglich
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1.433.33 Euro monatlich175,06 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022)92,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)1.687,33 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)1.687,33 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2.540,00 €
Grundfreibetrag für Geschwisterkind 1:770,00 €
Grundfreibetrag für Geschwisterkind 2:770,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge-2.392,67 €
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und 10% für Geschwister)0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

0,00 €

Bedarfssatz Samira:
Grundbedarf Studentin475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
855,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag von Samiras Einkommen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen0,00 €
Förderungsbetrag855,00 €
Förderungsbetrag (gerundet)855,00 €

Samira erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 855 Euro, davon 427,50 Euro als Zuschuss und 427,50 Euro als zinsloses Darlehen.