Samira (19), anerkannte Asylberechtigte
Samira (19) kam mit ihren Eltern aus Syrien nach Deutschland. Sie studiert Business Management, hat einen Nebenjob mit einem Einkommen von 538 Euro monatlich und wohnt in einer WG. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert. Samira hat zwei Geschwister, die die 7. und 9. Klasse besuchen. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 19.260 Euro. Ihre Mutter arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 10.620 Euro.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024) | 538,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1.230 Euro) | 102,50 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 97,12 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 0,00 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen von Samira (im Sinne des BAföG) | 338,38 € |
Grundfreibetrag | 353,00 € |
Einkommen von Samira (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages | -14,62 € |
anzurechnendes Einkommen von Samira | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen des Vaters | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 1.605,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 335,62 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
Einkommen der Mutter | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 885,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro) | 100,00€ |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1.433.33 Euro monatlich | 175,06 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022) | 92,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 1.687,33 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 1.687,33 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2.540,00 € |
Grundfreibetrag für Geschwisterkind 1: | 770,00 € |
Grundfreibetrag für Geschwisterkind 2: | 770,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | -2.392,67 € |
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und 10% für Geschwister) | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Grundbedarf Studentin | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
855,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag von Samiras Einkommen | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 855,00 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 855,00 € |
Samira erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 855 Euro, davon 427,50 Euro als Zuschuss und 427,50 Euro als zinsloses Darlehen.