Olga (19), Studentin, Mutter selbständig

Olga (19) studiert im ersten Semester Physik und wohnt bei ihren Eltern. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro. Die Mutter hatte Einkünfte als selbständig Gewerbetreibende in Höhe von 29.000 Euro. Die Mutter ist freiwillig kranken- und pflegeversichert. Die Eltern haben keinen "Riester-Renten"-Vertrag abgeschlossen. Sie lassen sich steuerlich getrennt veranlagen. Olga verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 5.000 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 4.000 Euro.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Vermögens von Olga im Sinne des BAföG:
Zeitwert PKW5.000,00 €
Sparbuch4.000,00 €
Vermögen gesamt9.000,00 €
abzüglich 
Vermögensfreibetrag15.000,00 €
anzurechnendes Vermögen (i.S.d. BAföG)0,00 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

0,00 €

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)2.291,67 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3%, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich488,74 €
„Riester-Rente“0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse IV)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer210,92 €
- Kirchensteuer10,87 €
- Solidaritätszuschlag0,000 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG)1481,14 €
Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)2.416,67 €
abzüglich 
Sozialpauschale 38,8 %, Höchstbetrag 2.458,33 Euro monatlich937,67 €
„Riester-Rente“0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse IV)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer256,08 €
- Kirchensteuer14,67 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG)1.208,25 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Vater1.481,14 €
Mutter1.208,25 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)2.689,39 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2.540,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge149,39 €
Zusatzfreibetrag: 50% für die Eltern74,70 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

74,70 €

Berechnung des "BAföG" für Olga:
Bedarfssatz Olga: 
Grundbedarf Studentin475,00 €
nicht auswärts wohnend59,00 €
 534,00 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen74,70 €
Förderungsbetrag459,31 €

Förderungsbetrag (gerundet)

459,00 €

Olga erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 459 Euro, davon 229,5 Euro als Zuschuss und 229,5 Euro als zinsloses Darlehen.