Max (24), Student, und Saskia (18), Gymnasiastin, beide auswärts wohnend, Eltern geschieden

Max (24) studiert Elektrotechnik an einer Fachhochschule. Er hat gemeinsam mit Kommilitonen eine Wohnung gemietet. Seine Schwester Saskia (18) besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden, beide als Arbeitnehmer tätig und beziehen für jeweils eines ihrer Kinder Kindergeld. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 37.350 Euro, die Mutter von 26.500 Euro. Vater und Mutter zahlen jeweils in eine „Riester-Rente“ ein. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)3.112,50 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich671,79 €
"Riester-Rente"94,50 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse II)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer305,75 €
- Kirchensteuer10,75 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) 1.929,72 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für sich selbst1.690,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge239,72 €
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen 
Zusatzfreibetrag: 50% für den Vater selbst119,86 €

Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Vaters

119,86 €

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)2.208,33 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich470,16 €
"Riester-Rente"58,33 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse II)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer107,42 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) 1.472,43 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für sich selbst1.690,00 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge-217,57 €
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen 
Zusatzfreibetrag: 50% für die Mutter selbst0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Mutter

0,00 €

Berechnung des "BAföG" für Max
Bedarfssatz Max: 
Grundbedarf Student/in475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
 855,00 €
abzüglich 
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters59,93 €
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter0,00 €
Förderungsbetrag795,07 €

Förderungsbetrag (gerundet)

795,00 €

Max erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 795 Euro, davon 397,50 Euro als Zuschuss und 397,50 Euro als zinsloses Darlehen.

Berechnung des "BAföG" für Saskia
Bedarfssatz Saskia: 
Grundbedarf Schülerin an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule
(notwendige auswärtige Unterbringung)
666,00 €
abzüglich 
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters59,93 €
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter0,00 €
Förderungsbetrag606,07 €

Förderungsbetrag (gerundet)

606,00 €

Saskia erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 606 Euro als Zuschuss.