Max (24), Student, und Saskia (18), Gymnasiastin, beide auswärts wohnend, Eltern geschieden
Max (24) studiert Elektrotechnik an einer Fachhochschule. Er hat gemeinsam mit Kommilitonen eine Wohnung gemietet. Seine Schwester Saskia (18) besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden, beide als Arbeitnehmer tätig und beziehen für jeweils eines ihrer Kinder Kindergeld. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 37.350 Euro, die Mutter von 26.500 Euro. Vater und Mutter zahlen jeweils in eine „Riester-Rente“ ein. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 3.112,50 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 671,79 € |
"Riester-Rente" | 94,50 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse II) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 305,75 € |
- Kirchensteuer | 10,75 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 1.929,72 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für sich selbst | 1.690,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 239,72 € |
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen | |
Zusatzfreibetrag: 50% für den Vater selbst | 119,86 € |
Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Vaters | 119,86 € |
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 2.208,33 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 470,16 € |
"Riester-Rente" | 58,33 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse II) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 107,42 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) | 1.472,43 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für sich selbst | 1.690,00 € |
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | -217,57 € |
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen | |
Zusatzfreibetrag: 50% für die Mutter selbst | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Mutter | 0,00 € |
Bedarfssatz Max: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
855,00 € | |
abzüglich | |
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters | 59,93 € |
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 795,07 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 795,00 € |
Max erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 795 Euro, davon 397,50 Euro als Zuschuss und 397,50 Euro als zinsloses Darlehen.
Bedarfssatz Saskia: | |
Grundbedarf Schülerin an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (notwendige auswärtige Unterbringung) | 666,00 € |
abzüglich | |
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters | 59,93 € |
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 606,07 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 606,00 € |
Saskia erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 606 Euro als Zuschuss.