Matthias (22), Student, außereuropäisches Ausland
Matthias (22) studiert im 3. Semester Betriebswirtschaft und besucht für ein Jahr eine Universität in Japan. Er wohnt dort zur Miete bei einer Gastfamilie. Er hat Reisekosten von 2.200 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von insgesamt 5.000 Euro. Matthias ist grundsätzlich bei seinen Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Für seinen Auslandsaufenthalt in Japan hat er jedoch eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen. Seine Schwester Lea geht in die 9. Klasse der Realschule und wohnt noch zu Hause bei den Eltern. Seine Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 72.900 Euro. Sie zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sein Vater ist Hausmann.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 6.075,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 1.332,43 € |
"Riester-Rente" | 129,58 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 834,50 € |
- Kirchensteuer | 39,20 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) | 3.639,30 € |
Der Vater hat kein Einkommen. | |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3.639,30 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag: | |
- für die Eltern | 2540,00 € |
- für Lea | 770,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 329,30 € |
Kein Grundfreibetrag für Matthias, da er in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für Lea) | 181,12 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 148,18 € |
Bedarfssatz Matthias: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
Erhöhungsbeträge | |
- Studiengebühren (1/12 der Gesamtkosten)* | 416,67 € |
- Reisekosten (1/12 der Reisekostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro außerhalb Europas)** | 83,33 € |
- Auslandszuschlag für Japan*** | 171,00 € |
- Krankenversicherung | 102,00 € |
1.628,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 148,18 € |
Förderungsbetrag | 1.479,82 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 1.480,00 € |
Matthias erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 1.480 Euro. Da die Studiengebühren nicht zurück gezahlt werden müssen, wird zur Ermittlung des zinslosen Darlehens der Betrag der Studiengebühren in Höhe von 416,67 Euro abgezogen. Von dem restlichen Förderbetrag in Höhe von 1063,33 Euro erhält Matthias 531,67 Euro als zinsloses Darlehen und 531,67 Euro als Zuschuss. Zu dem Zuschussbetrag von 531,67 Euro sind nun die 416,67 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Matthias insgesamt 948,34 Euro als Zuschussbetrag und 531,67 Euro als zinsloses Darlehen erhält.
*) nur Zuschuss
**) Für die Hinfahrt zum Ausbildungsort sowie für eine Rückfahrt wird ein pauschaler Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt innerhalb Europas 250,00 Euro pro Fahrt, außerhalb Europas 500,00 Euro.
***) Auslandszuschläge werden für Ausbildungsaufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz zum Kaufkraftausgleich gewährt. Sie werden halbjährlich aktualisiert. Der hier ausgewiesene Auslandszuschlag gilt für neue Bewilligungszeiträume mit Beginn 2. Halbjahr 2024.