Marcel (28), Student, auswärts wohnend mit Nebenjob, und Maurice (22), Fachoberschüler
Marcel (28) studiert Maschinenbau im 6. Semester an einer Technischen Hochschule und wohnt in einer WG. Er verdient als studentische Hilfskraft monatlich 538 Euro (brutto) und führt eine „Riester-Rente“ fort, in die er zuvor bereits während seiner betrieblichen Berufsausbildung eingezahlt hat. Marcel ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert.
Marcels Bruder Maurice (22) hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und besucht jetzt die Fachoberschule.
Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.
Der Vater ist Arbeitnehmer, hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.000 Euro. Er zahlt, ebenso wie die Mutter, in eine „Riester-Rente“ ein. Die Kinderzulage ist auf den Vater übertragen.
Die Mutter der beiden hatte vor zwei Jahren als Vollzeitbeschäftigte ein Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro. Seit letztem Jahr hat sich ihr Bruttojahreseinkommen wegen Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf 18.000 Euro verringert. Sie stellt aufgrund der Veränderung ihrer Einkommensverhältnisse beim Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag auf Aktualisierung ihres Einkommens.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024) | 538,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1.230 Euro) | 102,50 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 97,12 € |
"Riester-Rente" | 6,94 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2024, Steuerklasse I) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 0,00 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen von Marcel (im Sinne des BAföG) | 331,45 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag | 353,00 € |
Einkommen von Marcel (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages | -21,55 € |
anzurechnendes Einkommen von Marcel | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Einkommen des Vaters | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 3.500,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 758,20 € |
"Riester-Rente" | 110,00 € |
Einkommen der Mutter | |
Bruttoeinkommen der Mutter aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024) | 1.500,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahres 2024 von 1.230 Euro) | 102,50 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1.433.33 Euro monatlich | 311,64 € |
"Riester-Rente" | 45,42 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022) | 390,86 € |
Einkommensteuer der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3.181,38 € |
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3.181,38 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2.540,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 641,39 € |
Kein Freibetrag für Marcel und Maurice, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen | |
Zusatzfreibetrag: 50% für die Eltern selbst | 320,69 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 320,69 € |
Bedarfssatz Marcel: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
Erhöhungsbetrag eigene Krankenversicherung | 102,00 € |
Erhöhungsbetrag eigene Pflegeversicherung | 35,00 € |
992,00 € | |
abzüglich | |
1/2 des anzurechnenden Elterneinkommens | 160,35 € |
Förderungsbetrag | 831,65 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 832,00 € |
Marcel erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 832 Euro, davon 416 Euro als Zuschuss und 416 Euro als zinsloses Darlehen.
Bedarfssatz Maurice: | |
Grundbedarf Fachoberschüler | 498,00 € |
abzüglich | |
1/2 des anzurechnenden Elterneinkommens | 160,35 € |
Förderungsbetrag | 337,65 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 338,00 € |
Maurice erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 338,00 Euro als Zuschuss.