Louisa (23), Studentin, Stipendium, EU-Ausland
Louisa (23) studiert im 5. Semester Rechtswissenschaften und besucht für ein Jahr eine Universität in Frankreich. Sie wohnt bei einer Gastfamilie zur Miete. Außerdem hat sie Reisekosten von 360 Euro. Louisa erhält aufgrund ihrer guten Leistungen ein Stipendium in Höhe von 350 Euro im Monat, das von einer privaten Stiftung finanziert wird. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Louisas Schwester Eva geht in die 9. Klasse des Gymnasiums. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 43.200 Euro.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Leistungsstipendium einer privaten Stiftung | 350,00 € |
nicht als Einkommen anzurechnen | 300,00 € |
Einkommen von Louisa (im Sinne des BAföG) | 50,00 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag, da das Stipendium ausschließlich privat finanziert wird | 353,00 € |
Louisas Einkommen (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages | -303,00 € |
anzurechnendes Einkommen von Louisa | 0 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 3.600,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 780,50 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 238,83 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen der Vaters (im Sinne des BAföG) | 2.480,67 € |
Louisas Mutter hat kein Einkommen. | |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 2.480,67 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag: | |
- für die Eltern | 2.540,00 € |
- für Eva | 770,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 0,00 € |
Kein Grundfreibetrag für Louisa, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für Eva) | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Bedarfssatz Louisa: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
Erhöhungsbeträge | |
- Reisekosten (1/12 der Reisekostenpauschale in Höhe von 500 Euro innerhalb Europas)* | 41,67 € |
896,67 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag von Louisas Einkommen | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 896,67 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 897,00 € |
Louisa erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 897 Euro, davon 448,50 Euro als Zuschuss und 448,50 als zinsloses Darlehen.
*) Für die Hinfahrt zum Ausbildungsort sowie für eine Rückfahrt wird ein pauschaler Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt innerhalb Europas 250 Euro pro Fahrt, außerhalb Europas 500 Euro.