Louisa (23), Studentin, Stipendium, EU-Ausland

Louisa (23) studiert im 5. Semester Rechtswissenschaften und besucht für ein Jahr eine Universität in Frankreich. Sie wohnt bei einer Gastfamilie zur Miete. Außerdem hat sie Reisekosten von 360 Euro. Louisa erhält aufgrund ihrer guten Leistungen ein Stipendium in Höhe von 350 Euro im Monat, das von einer privaten Stiftung finanziert wird. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Louisas Schwester Eva geht in die 9. Klasse des Gymnasiums. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 43.200 Euro.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Einkommens von Louisa im Sinne des BAföG:
Leistungsstipendium einer privaten Stiftung350,00 €
nicht als Einkommen anzurechnen300,00 €
Einkommen von Louisa (im Sinne des BAföG)50,00 €
abzüglich 
Grundfreibetrag, da das Stipendium ausschließlich privat finanziert wird353,00 €
Louisas Einkommen (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages-303,00 €

anzurechnendes Einkommen von Louisa

0 €

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit  (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)3.600,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich780,50 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer238,83 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen der Vaters (im Sinne des BAföG)2.480,67 €
Louisas Mutter hat kein Einkommen. 
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)2.480,67 €
abzüglich 
Grundfreibetrag: 
- für die Eltern2.540,00 €
- für Eva770,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge0,00 €
Kein Grundfreibetrag für Louisa, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht 
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für Eva)0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

0,00 €

Berechnung des "BAföG" von Louisa:
Bedarfssatz Louisa: 
Grundbedarf Student/in475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
Erhöhungsbeträge 
- Reisekosten (1/12 der Reisekostenpauschale in Höhe von 500 Euro innerhalb Europas)*41,67 €
 896,67 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag von Louisas Einkommen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen0,00 €
Förderungsbetrag896,67 €

Förderungsbetrag (gerundet)

897,00 €

Louisa erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 897 Euro, davon 448,50 Euro als Zuschuss und 448,50 als zinsloses Darlehen.

*) Für die Hinfahrt zum Ausbildungsort sowie für eine Rückfahrt wird ein pauschaler Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt innerhalb Europas 250 Euro pro Fahrt, außerhalb Europas 500 Euro.