Lea (22), Studentin, alleinerziehend, 1 Kind

Lea (22) studiert Psychologie und wohnt mit ihrer Tochter in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 38.345 Euro. Die Mutter arbeitet ebenfalls und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.000 Euro. Leas Bruder Finn geht in die 9. Klasse des Gymnasiums.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen des Vaters
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)3.195,42 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich690,28 €
"Riester-Rente"0,00 €
 
Einkommen der Mutter
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)2.916.67 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1200 Euro)
100,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1433.33 Euro monatlich628,12 €
"Riester-Rente0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022)
892,22 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)3.701,47 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)3.701,47 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2.540,00 €
Grundfreibetrag für denBruder Finn:770,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge391,47 €
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für den Bruder Finn)215,31 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

176,16 €

Berechnung des "BAföG" von Lea:
Bedarfssatz Lea: 
Grundbedarf Studentin475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
Kinderbetreuungszuschlag160,00 €
 1.015,00 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen176,16 €
Förderungsbetrag838,84 €

Förderungsbetrag (gerundet)

839,00 €

Lea erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 839 Euro, davon sind 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Vom restlichen Förderbetrag in Höhe von 679 Euro erhält Lea jeweils 339,50 Euro als Zuschuss und Darlehen.

Zu dem Zuschussbetrag von 339,50 Euro ist der Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Lea insgesamt 499,50 Euro als Zuschussbetrag und 339,50 Euro als zinsloses Darlehen erhält.