Lea (22), Studentin, alleinerziehend, 1 Kind
Lea (22) studiert Psychologie und wohnt mit ihrer Tochter in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 38.345 Euro. Die Mutter arbeitet ebenfalls und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.000 Euro. Leas Bruder Finn geht in die 9. Klasse des Gymnasiums.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen des Vaters | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 3.195,42 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 690,28 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
Einkommen der Mutter | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 2.916.67 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1433.33 Euro monatlich | 628,12 € |
"Riester-Rente | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022) | 892,22 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3.701,47 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3.701,47 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2.540,00 € |
Grundfreibetrag für denBruder Finn: | 770,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 391,47 € |
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für den Bruder Finn) | 215,31 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 176,16 € |
Bedarfssatz Lea: | |
Grundbedarf Studentin | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
Kinderbetreuungszuschlag | 160,00 € |
1.015,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 176,16 € |
Förderungsbetrag | 838,84 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 839,00 € |
Lea erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 839 Euro, davon sind 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Vom restlichen Förderbetrag in Höhe von 679 Euro erhält Lea jeweils 339,50 Euro als Zuschuss und Darlehen.
Zu dem Zuschussbetrag von 339,50 Euro ist der Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Lea insgesamt 499,50 Euro als Zuschussbetrag und 339,50 Euro als zinsloses Darlehen erhält.