Katharina (28), Studentin, verheiratet, 2 Kinder

Katharina (28) studiert im 4. Semester Anglistik und wohnt mit ihrem Mann und den zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete. Sie ist bei ihrem Mann, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt ist, familienversichert. Ihr Ehemann hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.840 Euro. Katharina besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 17.500 Euro. Der Vater von Katharina hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 33.250 Euro. Ihre Mutter ist nicht erwerbstätig.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Vermögens von Katharina im Sinne des BAföG:
Zeitwert Pkw17.500,00 €
abzüglich Vermögensfreibetrag für Katharina15.000,00 €
abzüglich Vermögensfreibetrag für Ehegatten2.300,00 €
abzüglich Vermögensfreibetrag für 2 Kinder (2 x 2300 Euro)4.600,00 €
abzüglich Vermögensfreibetrag insgesamt21.900,00 €
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG)-4.400,00 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

0,00 €

Berechnung des Einkommens des Ehegatten im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)3.570,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich773,81 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer232,50 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen des Ehegatten (im Sinne des BAföG)2.463,69 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für sich selbst1.690,00 €
Grundfreibetrag für die 2 Kinder1.540,00 €
Einkommen des Ehegatten (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge0,00 €
abzüglich 
Zusatzfreibetrag: 60 % (50 % für sich selbst und 10 % für die beiden Kinder)0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Ehegatten

0,00 €

Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen des Vaters
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahrs 2022)2.770,83 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich595,60 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer75,50 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG)1.999,73 €
Katharinas Mutter hat kein Einkommne 
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)1.999,73 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2450,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge-540,27 €
Kein Grundfreibetrag für Katharina, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht 
Zusatzfreibetrag: 50% (50% für die Eltern)00,00 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

00,00 €

Berechnung des "BAföG" für Katharina:
Bedarfssatz Katharina: 
Grundbedarf Student/in475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
Kinderbetreuungszuschlag320,00 €
 1.175,00 €
abzüglich Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen0,00 €
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Ehegatten0,00 €
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen0,00 €
Förderungsbetrag1.175,00 €

Förderungsbetrag (gerundet)

1.175,00 €

Katharina erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 1.175 Euro. Da der Kinderbetreuungszuschlag nicht zurückgezahlt werden muss, wird zur Ermittlung des zinslosen Darlehens der Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 320 Euro abgezogen.

Von dem restlichen Förderbetrag in Höhe von 855 Euro erhält Katharina 427,50 Euro als zinsloses Darlehen und 427,50 Euro als Zuschuss.

Zu dem Zuschussbetrag von 427,50 Euro sind nun die 320 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Katharina insgesamt 747,50 Euro als Zuschussbetrag und 427,50 Euro als zinsloses Darlehen erhält.