Katharina (28), Studentin, verheiratet, 2 Kinder
Katharina (28) studiert im 4. Semester Anglistik und wohnt mit ihrem Mann und den zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete. Sie ist bei ihrem Mann, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt ist, familienversichert. Ihr Ehemann hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.840 Euro. Katharina besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 17.500 Euro. Der Vater von Katharina hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 33.250 Euro. Ihre Mutter ist nicht erwerbstätig.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Zeitwert Pkw | 17.500,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag für Katharina | 15.000,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag für Ehegatten | 2.300,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag für 2 Kinder (2 x 2300 Euro) | 4.600,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag insgesamt | 21.900,00 € |
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG) | -4.400,00 € |
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12) | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 3.570,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 773,81 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 232,50 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Ehegatten (im Sinne des BAföG) | 2.463,69 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für sich selbst | 1.690,00 € |
Grundfreibetrag für die 2 Kinder | 1.540,00 € |
Einkommen des Ehegatten (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 0,00 € |
abzüglich | |
Zusatzfreibetrag: 60 % (50 % für sich selbst und 10 % für die beiden Kinder) | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Ehegatten | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen des Vaters | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahrs 2022) | 2.770,83 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 595,60 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 75,50 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 1.999,73 € |
Katharinas Mutter hat kein Einkommne |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 1.999,73 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2450,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | -540,27 € |
Kein Grundfreibetrag für Katharina, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
Zusatzfreibetrag: 50% (50% für die Eltern) | 00,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 00,00 € |
Bedarfssatz Katharina: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
Kinderbetreuungszuschlag | 320,00 € |
1.175,00 € | |
abzüglich Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen | 0,00 € |
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Ehegatten | 0,00 € |
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 1.175,00 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 1.175,00 € |
Katharina erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 1.175 Euro. Da der Kinderbetreuungszuschlag nicht zurückgezahlt werden muss, wird zur Ermittlung des zinslosen Darlehens der Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 320 Euro abgezogen.
Von dem restlichen Förderbetrag in Höhe von 855 Euro erhält Katharina 427,50 Euro als zinsloses Darlehen und 427,50 Euro als Zuschuss.
Zu dem Zuschussbetrag von 427,50 Euro sind nun die 320 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Katharina insgesamt 747,50 Euro als Zuschussbetrag und 427,50 Euro als zinsloses Darlehen erhält.