Hanna (24), Studentin, auswärts wohnend
Hanna (24) studiert Medizin und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Alexander (18) wohnt bei den Eltern und absolviert eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Dafür erhält er eine monatliche Ausbildungsvergütung von 868 Euro. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 51.500 Euro. Sie zahlt in eine „Riester-Rente“ ein.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 4.291,67 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 934,74 € |
„Riester-Rente“ | 126,25 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022 Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 385,33 € |
- Kirchensteuer | 4,65 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) | 2.740,69 € |
Hannas Vater hat kein Einkommen | |
Berechnung des Einkommens von Alexander (im Sinne des BAföG): | |
Ausbildungsvergütung von Alexander (1/12) | 868,00 € |
abzüglich | |
Pauschalbetrag nach Tz 21.1.32 BAföG VwV | 190,00 € |
Alexanders Einkommen (im Sinne des BAföG) abzüglich des Pauschalbetrages | 678,00 € |
anzurechnendes Einkommen von Alexander | 678,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 2.740,69 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag: | |
- für die Eltern | 2.540,00 € |
- für Alexander | |
- Grundfreibetrag | 770,00 € |
- abzüglich des anrechenbaren Einkommens von Alexander | 678,00 € |
- verbleibender Grundfreibetrag | 92,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 108,69 € |
Kein Grundfreibetrag für Hanna, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
Zusatzfreibetrag: 50% (für die Eltern selbst) | 54,35 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 54,35 € |
Bedarfssatz Hanna: | |
Grundbedarf Student/in | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
855,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 54,35 € |
Förderungsbetrag | 800,66 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 801,00 € |
Hanna erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 801 Euro, davon 400,50 Euro als Zuschuss und 400,50 Euro als zinsloses Darlehen.