Ferdinand (19), Studienanfänger, zuhause wohnend, Eltern Wohngeld, Studienstarthilfe

Ferdinand (19) studiert im ersten Semester Biologie. Er ist bei seinen Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert und zieht für das Studium aus. Vor seinem Studienanfang hatte Ferdinand einen Ferienjob auf Minijobbasis, den er zum Studium fortführt. Seine Schwester besucht die 5. Klasse. Seine Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 20.400 Euro. Sein Vater arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkomme von 12.100 Euro. Ferdinands Eltern erhalten derzeit Wohngeld. Da Ferdinand im Monat vor beginn des Studium bei seinen Eltern wohnt und diese Wohngeld erhalten, beantragt er Studienstarthilfe und erhält 1.000 Euro. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für Studienanfänger ab Wintersemester 2024/2025!

Berechnung des Einkommens von Ferdinand im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024)538,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1.230 Euro)
102,50 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich97,12 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen von Ferdinand (im Sinne des BAföG)338,38 €
Grundfreibetrag353,00 €
Einkommen von Ferdinand (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages-14,62 €
anzurechnendes Einkommen von Ferdinand0,00 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen des Vaters
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)1.008,33 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich202,56 €
"Riester-Rente"0,00 €
Einkommen der Mutter
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)1.500,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro)100,00€
abzüglich
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1.433.33 Euro monatlich312,20 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022)107,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG)1.686,57 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)1.686,57 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2.540,00 €
Grundfreibetrag für Schwester:770,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge-1.623,43 €
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und 10% für Geschwister)0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

0,00 €

Bedarfssatz Ferdinand:
Grundbedarf Student475,00 €
auswärts wohnend380,00 €
855,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag von Ferdinands Einkommen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen0,00 €
Förderungsbetrag855,00 €
Förderungsbetrag (gerundet)855,00 €

Ferdinand erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 855 Euro, davon 427,50 Euro als Zuschuss und 427,50 Euro als zinsloses Darlehen.
Er erhält einmalig die Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro als Vollzuschuss.