Ferdinand (19), Studienanfänger, zuhause wohnend, Eltern Wohngeld, Studienstarthilfe
Ferdinand (19) studiert im ersten Semester Biologie. Er ist bei seinen Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert und zieht für das Studium aus. Vor seinem Studienanfang hatte Ferdinand einen Ferienjob auf Minijobbasis, den er zum Studium fortführt. Seine Schwester besucht die 5. Klasse. Seine Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 20.400 Euro. Sein Vater arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkomme von 12.100 Euro. Ferdinands Eltern erhalten derzeit Wohngeld. Da Ferdinand im Monat vor beginn des Studium bei seinen Eltern wohnt und diese Wohngeld erhalten, beantragt er Studienstarthilfe und erhält 1.000 Euro. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für Studienanfänger ab Wintersemester 2024/2025!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024) | 538,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1.230 Euro) | 102,50 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 97,12 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 0,00 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen von Ferdinand (im Sinne des BAföG) | 338,38 € |
Grundfreibetrag | 353,00 € |
Einkommen von Ferdinand (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages | -14,62 € |
anzurechnendes Einkommen von Ferdinand | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen des Vaters | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 1.008,33 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro) | 100,00 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 202,56 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
Einkommen der Mutter | |
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 1.500,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2022 von 1.200 Euro) | 100,00€ |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22.3 %, Höchstbetrag 1.433.33 Euro monatlich | 312,20 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022) | 107,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 1.686,57 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 1.686,57 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2.540,00 € |
Grundfreibetrag für Schwester: | 770,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | -1.623,43 € |
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und 10% für Geschwister) | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Grundbedarf Student | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
855,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag von Ferdinands Einkommen | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 855,00 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 855,00 € |
Ferdinand erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 855 Euro, davon 427,50 Euro als Zuschuss und 427,50 Euro als zinsloses Darlehen.
Er erhält einmalig die Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro als Vollzuschuss.