Ammar (21), anerkannter Asylberechtigter
Ammar (21) kam vor einem Jahr ohne seine Eltern aus Syrien nach Deutschland. Nach Abschluss seines Asylverfahrens besitzt er nun den aufenthaltsrechtlichen Status als anerkannter Asylberechtigter. Er setzt sein Studium der Wirtschaftswissenschaften fort, wohnt in einem Studentenwohnheim und wird elternunabhängig gefördert. Ammar verdient in seinem Nebenjob 538 Euro (brutto) und ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Ammar erklärt, seine Eltern und seine beiden Geschwister leben noch in Syrien. Der Aufenthaltsort der Eltern ist nicht bekannt und kann auch nicht vom Amt für Ausbildungsförderung ermittelt werden. Aus diesem Grunde entfällt eine Anrechnung von Elterneinkommen.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2024) | 538,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2024 von 1230 Euro) | 102,50 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 22,3% , Höchstbetrag 1.433,33 Euro monatlich | 97,12 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2024, Steuerklasse I) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 0,00 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen von Ammar (im Sinne des BAföG) | 338,38 € |
Grundfreibetrag | 353,00 € |
Einkommen von Ammar (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages | -14,62 € |
anzurechnendes Einkommen von Ammar | 0,00 € |
Bedarfssatz Ammar: | |
Grundbedarf Student | 475,00 € |
auswärts wohnend | 380,00 € |
Zuschlag Krankenversicherung | 102,00 € |
Zuschlag Pflegeversicherung | 35,00 € |
992,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag von Ammars Einkommen | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 992,00 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 992,00 € |
Ammar erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 992 Euro, davon 496 Euro als Zuschuss und 496 Euro als zinsloses Darlehen.