Alexa (17), Berufsfachschülerin, auswärts wohnend

Alexa (17) möchte Fremdsprachenkorrespondentin werden. Alexa wohnt in einem Wohnheim. Sie ist beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Alexas Schwester Janina geht in die 8. Klasse und ihr Bruder Daniel (2) in den Kindergarten. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Beamter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 55.470 Euro. Er zahlt in eine Riester-Rente ein.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!

Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022)4.622,50 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 16,5 %, Höchstbetrag 850 Euro monatlich746,21 €
"Riester-Rente"104,58 €
Alexas Mutter hat kein Einkommen
tatsächlich geleistete Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 2022)565,42 € 
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)3.106,28 €
abzüglich 
Grundfreibetrag: 
- für die Eltern2.540,00 €
- für Janina770,00 €
- für Daniel770,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge0,00 €
Kein Zusatzfreibetrag für Alexa, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht 
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und je 5% für Janina und Daniel)0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

0,00 €

Berechnung des "BAföG" von Alexa:
Bedarfssatz Alexa: 
Grundbedarf Berufsfachschüler/innen, auswärtig wohnend666,00 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen0,00 €
Förderungsbetrag666,00 €

Förderungsbetrag (gerundet)

666,00 €

Alexa erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 666,00 Euro als Zuschuss.