So funktioniert die Antragstellung
BAföG-Leistungen müssen schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann elektronisch über BAföG-Digital oder mit dem Antragsformblatt per Post oder per E-Mail gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Formblätter finden Sie unter „Antrag stellen“.
Rechtliche Grundlage für die Beantragung ist § 46 BAföG. Die für den Antrag erforderlichen Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, können aber auch unter dem Menüpunkt Antragstellung eingesehen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Darüber hinaus können BAföG-Leistungen auch elektronisch über BAföG-Digital beantragt werden.
Übrigens: Studierende, Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den BAföG-Antrag selbst stellen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I).
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung von BAföG zuständig:
für Studierende das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind
für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden
Weitere Informationen und Kontakt
Die Kontaktdaten der Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie hier.
Informationen zur elektronischen Antragstellung finden Sie hier.
BAföG für ein Jahr
Bewilligt wird BAföG zunächst für ein Jahr, siehe § 50 Abs. 3 BAföG. Die BAföG-Förderung beginnt mit Aufnahme der Ausbildung, aber frühestens vom Beginn des Antragsmonats an, siehe § 15 Abs. 1 BAföG. Wer weiter gefördert werden will, muss – möglichst bevor die Förderung ausläuft – einen neuen Antrag stellen.
Beispiel für die Antragstellung
Sie haben sich zum Wintersemester 2023/2024 an einer Universität immatrikuliert und Ihr Studium im Oktober aufgenommen, allerdings erst im November einen BAföG-Antrag gestellt. Sie können somit frühestens ab November Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Die Förderung kann nicht rückwirkend ab Oktober erfolgen.
Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und den Antrag zu stellen. Noch fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.