Förderungsarten und Förderungshöhe

Beim BAföG spielen die persönlichen Lebensumstände und die gewählte Ausbildungsform eine wichtige Rolle. Beides hat Einfluss darauf, ob es die Förderung als Vollzuschuss, als Kombination aus Zuschuss und Darlehen oder allein als Darlehen gibt und wie hoch die Unterstützung ausfällt.

Mazino
© BMBF/berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler

BAföG als Zuschuss oder Darlehen?

Stand: Juli 2024

Beim BAföG gibt es verschiedene Förderarten: Schülerinnen und Schüler haben andere Ansprüche als Studierende. Auch persönliche Umstände spielen eine Rolle. Hier wird erläutert, wer auf welche Förderungsart Anspruch hat.

Was sind Bedarfssätze und wie hoch sind sie?

Stand: Juli 2024

Der Gesetzgeber hat Beträge festgelegt, die Schülerinnen, Schüler und Studierende typischerweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt. Ein individueller Bedarf wird nicht berücksichtigt.

Wie wird die Höhe des BAföG berechnet?

Als Faustregel gilt: Passenden Bedarfssatz auswählen und davon anrechenbares Einkommen und Vermögen abziehen. Das Ergebnis ist der Förderungsbetrag nach dem BAföG.

Welches Einkommen wird angerechnet?

Was gilt als Einkommen und ist nach dem BAföG auf den Bedarf anzurechnen? Das ist genau geregelt. Einzelheiten werden hier erläutert.

Wird Vermögen angerechnet?

Bevor BAföG gezahlt wird, müssen Schülerinnen, Schüler oder Studierende eigenes Vermögen für ihre Ausbildung verwenden. Allerdings gibt es Freibeträge, sodass ein Teil unangetastet bleibt.

Wann bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt?

In der Regel sind die Eltern zur Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder verpflichtet. Das BAföG lässt aber Ausnahmen zu. Hier finden Sie alle Ausnahmefälle, in denen das Einkommen der Eltern nicht auf die Förderung durch das BAföG angerechnet wird.