Was bedeutet das sogenannte Flexibilitätssemester?

Ab Wintersemester 2024/25 können Studierende ein zusätzliches Semester BAföG-Förderung beziehen.

Ab Wintersemester 2024/25 wird mit dem Flexibilitätssemester Studierenden die Möglichkeit gewährt, flexibel, ohne Angabe von Gründen über die gesetzlich vorgesehene Förderungshöchstdauer oder die bereits verlängerte Förderungsdauer hinaus ein weiteres Semester lang BAföG-Förderung zu beziehen. Das Flexibilitätssemester wird auf Antrag und nur einmal während der Studienlaufbahn gewährt. Bei mehrstufigen Studiengängen im Bachelor-/Mastersystem bedeutet dies, dass es nur einmalig im Bachelor oder einmalig im Master bewilligt wird; das gleiche gilt, sofern der Studierende an die Erstausbildung noch eine Zweitausbildung nach § 7 Absatz 2 BAföG anschließt.

 Mit dem Flexibilitätssemester kann nicht die Frist für die Vornahme des Fachrichtungswechsels und auch nicht die Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises verlängert werden.