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Bundes-Ausbildungs-Förderung

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Alle Menschen in Deutschland
sollen die gleiche Chance haben,
eine gute Ausbildung zu machen.

Eine gute Ausbildung ist sehr wichtig.
Man hat dadurch eine bessere Chance
sich einen Beruf auszusuchen.

Manche Eltern können ihre Kinder
bei der Schul-Ausbildung oder dem Studium nicht unterstützen,
weil sie nicht so viel Geld haben.
Deshalb gibt es in Deutschland die Bundes-Ausbildungs-Förderung.
Die Bundes-Ausbildungs-Förderung regelt,
dass Sie Geld zur Unterstützung in der Ausbildung bekommen.
Dieses Geld nennt man BAföG.
Das BAföG ist eine Unterstützung vom deutschen Staat.

Diese Personen werden unterstützt:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Studierende

Das Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung
ist für das BAföG zuständig.

BAföG ist in einem Gesetz geregelt.
Es heißt: Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist BAföG.

Wenn Sie BAföG bekommen möchten,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das können Sie beim BAföG-Amt machen.

 

Gibt es bestimmte Anforderungen
um BAföG zu bekommen?

Sie bekommen BAföG,
wenn Sie Ihre Ausbildung in diesen Einrichtungen machen:

  • Allgemeinbildende Schulen
    Das sind zum Beispiel Gymnasien oder Realschulen.
    Hier können Sie nur BAföG bekommen,
    wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen,
    weil die Schule sehr weit weg ist.
  • Berufsbildende Schulen
    Das sind Schulen,
    bei denen der Schwerpunkt auf der beruflichen Ausbildung liegt.
  • Kollegs
    Das sind Schulen,
    die Sie nach einer Berufsausbildung besuchen können.
    Hier können Sie Ihr Fachabitur oder Ihr Abitur machen.
  • Akademien
    Das sind Bildungs-Einrichtungen,
    bei denen Sie einen ähnlichen Abschluss machen können,
    wie bei Hochschulen.
  • Hochschulen
    Das sind Universitäten und Fachhochschulen.
  • Fernunterrichts-Lehrgänge
    Das sind Lehrgänge, die man von zu Hause aus machen kann.

Auch wenn Sie in diesen Einrichtungen ein Praktikum machen,
dann bekommen Sie BAföG.

Sie bekommen kein BAföG,
wenn Sie eine betriebliche Ausbildung machen.
Das heißt, wenn Sie mit einem Ausbildungs-Betrieb
einen Ausbildungs-Vertrag machen.

 

Ist es Ihre erste Ausbildung oder eine weitere Ausbildung?

Sie bekommen BAföG bei Ihrer ersten Ausbildung
und in besonderen Fällen auch bei einer weiteren Ausbildung.



Die Studien-Starthilfe

Sie möchten studieren.
Aber vielleicht haben Sie wenig Geld.
Dann können Sie Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel die Studien-Starthilfe.

Hier finden Sie Fragen und Antworten
zur Studien-Starthilfe.

Wer kann Studien-Starthilfe beantragen?

Die Studien-Starthilfe ist für junge Menschen
mit wenig Geld.

Sind Sie jünger als 25 Jahre?

Und bekommen Sie zum Beispiel
mindestens eine von diesen Hilfen:

  • Bürger-Geld?
  • Wohn-Geld?
  • Kinder-Zuschlag?
    Der Kinder-Zuschlag ist eine Hilfe vom Staat
    für Familien mit wenig Geld.

Oder bekommt Ihre Familie
mindestens eine von diesen Hilfen?
Dann können Sie die Studien-Starthilfe beantragen.

Welche Regeln gibt es noch?

Es gibt noch diese Regeln für die Studien-Starthilfe:

  • Sie melden sich zum ersten Mal
    an einer Hochschule oder Akademie an.
  • Die Hochschule oder Akademie ist in diesen Ländern:
    • Deutschland
    • Schweiz
    • Ein Land in der EU
      EU ist die Abkürzung für:
      Europäische Union.
      Die EU sind 27 Länder in Europa.

Nur dann können Sie die Studien-Starthilfe beantragen.

Wie viel Geld gibt es?
Wofür ist das Geld?

Sie können einmal 1.000 Euro bekommen.
Am Anfang vom Studium müssen Sie vielleicht
bestimmte Dinge kaufen.
Zum Beispiel:

  • Einen Computer
  • Lehr-Bücher
  • Andere Dinge für das Studium

Mit dem Geld können Sie genau das kaufen,
was Sie brauchen.
Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen.

So beantragen Sie die Studien-Starthilfe

Die Studien-Starthilfe beantragen Sie
auf dieser Internet-Seite:

https://www.bafoeg-digital.de

Sie brauchen für den Antrag die Aufnahmebescheinung
von Ihrer Hochschule oder Akademie. Die Aufnahme heißt Einschreibung oder Immatrikulation.
Und Sie müssen beweisen,
dass Sie Hilfen vom Staat bekommen.
Zum Beispiel Bürger-Geld.
Oder Wohn-Geld.

 

Stellen Sie den Antrag am besten
bevor Sie das Studium beginnen.

Hat das Studium schon begonnen?
Dann können Sie trotzdem noch einen Antrag stellen.
Zum Beispiel:
Ihr Studium beginnt Mitte Oktober.
Dann können Sie bis zum 30. November
einen Antrag stellen.
Oder:
Ihr Studium beginnt Anfang April.
Dann können Sie bis zum 31. Mai
einen Antrag stellen.

 

Bekommen Sie auch BAföG,
wenn Sie ins Ausland gehen?

Sie können in bestimmten Fällen auch BAföG
bei einem Ausbildungs-Aufenthalt im Ausland bekommen.

 

Wer kann BAföG bekommen?

Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger können BAföG bekommen.
Es gibt auch Ausländerinnen und Ausländer,
die BAföG bekommen können.

 

Brauchen Sie eine besondere Begabung?

Nein Sie brauchen keine besondere Begabung oder Fähigkeit,
damit Sie BAföG bekommen.

 

Gibt es eine Alters-Grenze?

Ja es gibt eine Alters-Grenze.
Sie bekommen in der Regel nur BAföG,
wenn Sie am Anfang Ihrer Ausbildung nicht älter als 44 Jahre alt sind.

 

Wie viel Geld bekommen Sie zur Unterstützung?

Das ist verschieden.
Zum Beispiel hängt es davon ab:

  • Sind Sie Schülerin und Schüler
    oder Studentin und Student?
  • Wohnen Sie bei Ihren Eltern?
  • Haben Sie eine Kranken-Versicherung
    und eine Pflege-Versicherung?

Wenn Sie ein Kind unter 14 Jahren haben,
kann es sein, dass Sie mehr Geld zur Unterstützung bekommen.
Das nennt man: Kinderbetreuungszuschlag.

Können Ihre Eltern, Ihre Partnerin oder Ihr Partner Sie bei Ihrer Ausbildung mit Geld oder beim Wohnen unterstützen?
Wenn ja, dann wird dieser Betrag vom BAföG abgezogen.

Wo können Sie BAföG beantragen?

Studierende können BAföG beim Studentenwerk
an ihrer Hochschule beantragen.
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende können BAföG
beim BAföG-Amt der Stadt oder der Gemeinde beantragen.
Informationen zu den BAföG-Ämtern
finden Sie auf der Internetseite www.bafög.de.

 

Müssen Sie das BAföG zurückzahlen?

Schülerinnen und Schüler müssen kein BAföG zurückzahlen.
Studierende müssen die Hälfte vom BAföG zurückzahlen.
Sie müssen nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.

 

Wann müssen Sie das BAföG zurückzahlen?

Nach ungefähr 5 Jahren
müssen Sie beginnen das BAföG zurückzubezahlen.



 

Umzug

Wenn Sie umziehen,
dann müssen Sie dem Bundes-Verwaltungsamt in Köln
Ihre neue Adresse geben.

 



capito Bodensee hat diesen Text
in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
Stand: 14. November 2022


Den Abschnitt zur Studienstarthilfe hat das Büro
Textöffner in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
Stand: September 2024