BAföG für Schülerinnen und Schüler
BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen.
Stand: August 2022
175.000 Schülerinnen und Schüler finanzieren derzeit ihre Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule in Deutschland mit dem BAföG — das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die Förderung ermöglicht ihnen, genau die Ausbildung zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.
Welcher Bildungsweg wird gefördert?
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. Zwei Beispiele:
- 262 Euro monatlich erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Sie erhalten 632 Euro, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können.
- Mit 474 Euro monatlich werden junge Erwachsene gefördert, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren Eltern wohnen. Der Betrag erhöht sich auf 736 Euro für diejenigen, die eine eigene Wohnung benötigen.
Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden!